Gut zu wissen

Verordnung 

Für Ihre Behandlung/die Behandlung Ihres Kindes benötigen Sie eine ärztliche Verordnung eines Hausarztes/einer Hausärztin oder eines Facharztes/einer Fachärztin. Die Verordnung muss persönlichen Daten, eine medizinische Diagnose, die Anzahl der Behandlungseinheiten, die Dauer und die verordnete Behandlung beinhalten.

Je nach Krankenkasse ist für die Rückerstattung des satzungsmäßigen Kostenzuschusses eine chefärztliche Bewilligung für die Behandlungsserie notwendig. Erkundigen Sie sich am besten vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob die Überweisung chefärztlich bewilligt werden muss.

Was benötigen Sie zur Physiotherapie 

Preise

30 Minuten: -

45 Minuten: -

60 Minuten: -

Rückerstattung

Ich bin Wahltherapeutin für alle Kassen. Nach einer Behandlungsserie stelle ich Ihnen eine Honorarnote aus, welche Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Die Tarife variieren je nach Kasse. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse, wie viel Sie zurückerstattet bekommen.