Für Ihre Behandlung/die Behandlung Ihres Kindes benötigen Sie eine ärztliche Verordnung eines Hausarztes/einer Hausärztin oder eines Facharztes/einer Fachärztin. Die Verordnung muss persönlichen Daten, eine medizinische Diagnose, die Anzahl der Behandlungseinheiten, die Dauer und die verordnete Behandlung beinhalten.
Je nach Krankenkasse ist für die Rückerstattung des satzungsmäßigen Kostenzuschusses eine chefärztliche Bewilligung für die Behandlungsserie notwendig. Erkundigen Sie sich am besten vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob die Überweisung chefärztlich bewilligt werden muss.
Verordnungsschein vom Arzt
relevante Befunde
großes Badetuch
Sportbekleidung/bequeme Kleidung
30 Minuten: -
45 Minuten: -
60 Minuten: -
Ich bin Wahltherapeutin für alle Kassen. Nach einer Behandlungsserie stelle ich Ihnen eine Honorarnote aus, welche Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Die Tarife variieren je nach Kasse. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse, wie viel Sie zurückerstattet bekommen.